Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 2
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
- Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
- Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
- Planen von Hilfstragwerken
- Koordinieren von Riggingtätigkeiten
- Durchführen von Unterweisungen
- Gewährleisten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen
- Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen
Lehrgangszulassung LEVEL 2
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 1
- Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
- Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn
oder
20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen,
z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
- Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 2
Rechtliche Grundlagen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
- Verantwortung, Delegation und Pflichtenübertragung
- Inhaltlichen Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
Riggingspezifische Statik
- Berechnen von Mehrstrang-Bridle
- Kennen von lokalen Beanspruchungen von Traversen und Gebäudetragwerken
- Kennen der eingeschränkten Belastbarkeit von Knotenelementen
- Kennen der Belastbarkeit von Towerkomponenten
- Kennen der begrenzenden Bemessungsschnittgrößen von Traversen
- Kennen der Auflagerreaktionen von gleichförmig belasteten Einfeldträgern
Technische Kommunikation
- Beherrschen der Grundlagen des technischen Zeichnens
- Erstellen von Aufmaßplänen
- Erstellen von Riggingplänen
- Erstellen von Materiallisten
- Auswerten von statischen Berechnungen
- Auswerten von technischen Planungsunterlagen (z.B. Licht- und Hallenpläne)
Technische Arbeitsmittel (Theorie)
- Planen von Hilfstragwerken
- Planen von bodengestützten Konstruktionen (Groundsupport)
- Dimensionieren und Auswählen von Systemen und weiteren Arbeitsmitteln
- Berücksichtigen örtlicher Gegebenheiten, z.B. Bodenbeschaffenheit, Bodenbelastbarkeit, Gefälle
- Auswählen und Einsetzen von Arbeitsbühnen
Technische Arbeitsmittel (Praxis)
- Aufmessen anhand von Riggingplänen
- Ausführen von speziellen Anschlagvarianten (Split-Basket, H-Bridle, Pull-Back, Truss-Bridle, etc.)
- Ausbauen und Austauschen von installierten Hebezeugen
- Auf- und Abbauen von bodengestützten Traversenkonstruktionen
- Einsetzen von speziellen Montagehilfen für Traversenkonstruktionen (z.B. Tower-Aufrichthilfe)
- Montieren von vorgegebenen Sicherungssystemen (Lifelines)
- Kontrollieren der festgelegten technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Sekundärsicherungen)
Persönliche Schutzausrüstung (Theorie)
- Auswählen der notwendigen PSA zum Retten aus der Höhe
- Kennen der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSA zum Retten aus der Höhe
Persönliche Schutzausrüstung (Praxis)
- Durchführen verschiedener Rettungsvarianten
- Absolvieren von Rettungsübungen mit unterschiedlichen Zugangs- und Rettungsvarianten
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für das Aufgabengebiet
- Festlegen von Aufgabenbereichen und Kommunikationswegen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Koordinieren von Rettungsmaßnahmen
Prüfungen LEVEL 2
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung LEVEL 2 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.
In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL 2 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 entsprechen.
Zusätzlich müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 erfüllt sein.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:
- Riggingspezifische Statik (mindestens 60 Minuten)
- Technische Arbeitsmittel (mindestens 30 Minuten)
- Technische Kommunikation (mindestens 30 Minuten)
- Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (mindestens 30 Minuten)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:
- Technische Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung zum Retten aus der Höhe
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.
Qualifizierungsnachweis
Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.
Die IGVW stellt dem Teilnehmer auf Antrag einen Qualifizierungsnachweis aus, wenn die vorzulegenden Dokumente mit den in diesem Standard definierten Anforderungen formal übereinstimmen und der Bildungsträger des durchgeführten Lehrgangs die Selbstverpflichtungserklärung der IGVW bestätigt hat.
Dazu ermittelt der Bildungsträger an die IGVW für jeden Prüfungsteilnehmer:
- den Antrag auf Ausstellen des jeweiligen Qualifizierungsnachweises (Auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbar)
- alle notwendigen Unterlagen, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
- die Einzel- und Gesamtergebnisse der Prüfungsleistungen
Auch Anträge zur Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen auf Grund von bestandenen Prüfungen vor dem 1. April 2017 sind von den Prüfungsteilnehmern über einen Bildungsträger einzureichen.
Die Inhaber von Qualifizierungsnachweisen werden auf Antrag in einer öffentlichen Datenbank gelistet, wenn folgenden gültige Nachweise vorliegen:
- arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
- Ausbildung in der Ersten Hilfe
- Nachweis über mindestens eine besuchte riggingspezifische Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten in den letzten 24 Monaten. (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
- jährlicher Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate:
- Level 1: 20 Einsatztage
- Level 2: 30 Einsatztage
- Level 3: 40 Einsatztage
Alle zeitlich begrenzten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlage eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen. In der Datenbank wird der aktuelle Status der jeweiligen Nachweise angezeigt.
Die IGVW kann den Qualifizierungsnachweis aberkennen und/oder den Eintrag in der Datenbank löschen, wenn die betreffende Person rechtswidrig oder entgegen dem Stand der Technik handelt.
Dauer:
112 Lehreinheiten
Kosten:
Die Lehrgebühr beträgt bei der Buchung des kompletten Seminars SQQ2 | Level 2
2.280 Euro zzgl. MwSt.Die Buchung einzelner Module ist natürlich auch möglich.