Die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauRL – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus) verlangt:
Der Betreiber eines Fliegenden Baus oder ein von ihm beauftragter hinreichend sachkundiger Vertreter muss während des Betriebs die Aufsicht führen und für die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsvorschriften sorgen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fliegenden Bauten (Bühnen, Tribünen, etc.) hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er die Bau-, Bedienungs- und Betriebsvorschriften des Fliegenden Baus umsetzen kann.
Der Betreiber hat die Bedienungspersonen an jedem Aufstellungsort insbesondere über die Bedienungs- und Betriebsvorschriften und das Verhalten bei Stromausfall, in Brand- und Panikfällen oder sonstigen Störungen zu belehren. Die Bedienungs- und Betriebsvorschriften müssen von den Bedienungspersonen jederzeit eingesehen werden können.
In diesem Seminar können Sie sich und/oder Ihr ausführendes Personal nach den Grundsätzen der FlBauR zum Sachkundigen qualifizieren.
Das Seminar richtet sich an:
- Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, die für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten zuständig sind.
- Hersteller und Betreiber von Fliegenden Bauten