Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in drei Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 3
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
- Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
- Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
- Auswerten komplexer statischer Berechnungen
- Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging
Lehrgangszulassung LEVEL 3
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
- Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
- Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbegin. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
- Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 3
Rechtliche Grundlagen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
- Arbeitsschutzkoordination (gewerkübergreifend)
- Vertragsrecht (Werk- und Dienstvertrag, VOB, VOL)
Riggingspezifische Statik
- Kennen des Sicherheits- und Bemessungskonzeptes der semiprobabilistischen Seilsicherheitsbeiwerte im Vergleich zum Konzept der zulässigen Spannungen
- Berechnen von Mehrfeldträgern (Auflager, Traversenbeanspruchung, inkl.Softwarelösungen)
- Auswerten der Typenstatiken von Traversen
Anmerkung: Die statische Berechnung von komplexen Konstruktionen erfolgt in der Regel durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro.
Systemauswahl
- Auswerten einer statischen Berechnung und Übertragung auf die Planung
- Auswählen von maschinentechnischen Einrichtungen
- zum Bewegen von Lasten über Personen
- zum Bewegen von Personen
Sicherungssysteme
- Kennen verschiedener Sicherungssysteme
- Bewerten ortsfester und temporärer Sicherungssysteme
- Planen und Überprüfen temporärer Sicherungssysteme
Technische Kommunikation
- Computergestütztes Erstellen und Bearbeiten von technischen Zeichnungen (CAD)
- Erstellen von 2D-/3D-Konstruktionen aus Bibliotheken
- Übertragen von Riggingplänen in Hallenpläne
- Kontrollieren technischer Zeichnungen und Aufarbeiten für die Weitergabe und den Druck
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für komplexe Riggingproduktionen
- Berücksichtigen gegenseitiger Gefährdungen mit anderen Gewerken
- Koordinieren des Arbeitsschutzes und Abstimmung mit anderen Gewerken
- Organisieren einer Rettungskette und Planen von Rettungsmaßnahmen
Projekt- und Personalkoordination
- Planen, Durchführen und Dokumentieren von projektspezifischen Unterweisungen
- Planen, Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen zur Benutzung von PSA
- Festlegen von zeitlichen Abläufen (Ablauforganisation)
- Festlegen von Organisations-, Auswahl-, Aufsichts- und Fachverantwortung (Aufbauorganisation)
- Festlegen von Kompetenzen für Arbeitsaufgaben und Auswahl entsprechend befähigten Personals
- Delegieren von Aufgaben und Übertragen von Pflichten
- Erstellen von Leistungsverzeichnissen
- Beauftragen von Leistungen
- Erstellen von Protokollen und Projektdokumentationen
Personale Kompetenzen
- Zielorientiert kommunizieren
- Grundlagen der Kommunikation (verbal, nonverbal) anwenden
- Gespräche strukturieren
- Konflikt- und Kritikgespräche führen
- Führen von Teams
- Gruppenprozesse verstehen
- Führungsstile und -strategien anwenden
- Selbstständig agieren
- Selbstbild und Fremdbild unterscheiden
- Verantwortlich handeln
- Situationen und Kritik reflektieren
Prüfungen LEVEL 3
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung LEVEL 3 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.
In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL 3 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 entsprechen.
Zusätzlich müssen Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 erfüllt sein.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:
- Riggingspezifische Statik (mindestens 60 Minuten)
- Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (mindestens 30 Minuten)
- Projektkoordination (mindestens 30 Minuten)
- Systemauswahl (mindestens 30 Minuten)
- Sicherungssysteme (mindestens 30 Minuten)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:
- Sicherungssysteme
- Personalkoordination
- Personale Kompetenzen
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.
Qualifizierungsnachweis
Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.
Die IGVW stellt dem Teilnehmer auf Antrag einen Qualifizierungsnachweis aus, wenn die vorzulegenden Dokumente mit den in diesem Standard definierten Anforderungen formal übereinstimmen und der Bildungsträger des durchgeführten Lehrgangs die Selbstverpflichtungserklärung der IGVW bestätigt hat.
Dazu ermittelt der Bildungsträger an die IGVW für jeden Prüfungsteilnehmer:
- den Antrag auf Ausstellen des jeweiligen Qualifizierungsnachweises (Auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbar)
- alle notwendigen Unterlagen, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
- die Einzel- und Gesamtergebnisse der Prüfungsleistungen
Auch Anträge zur Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen auf Grund von bestandenen Prüfungen vor dem 1. April 2017 sind von den Prüfungsteilnehmern über einen Bildungsträger einzureichen.
Die Inhaber von Qualifizierungsnachweisen werden auf Antrag in einer öffentlichen Datenbank gelistet, wenn folgenden gültige Nachweise vorliegen:
- arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
- Ausbildung in der Ersten Hilfe
- Nachweis über mindestens eine besuchte riggingspezifische Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten in den letzten 24 Monaten. (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
- jährlicher Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate:
- Level 1: 20 Einsatztage
- Level 2: 30 Einsatztage
- Level 3: 40 Einsatztage
Alle zeitlich begrenzten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlage eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen. In der Datenbank wird der aktuelle Status der jeweiligen Nachweise angezeigt.
Die IGVW kann den Qualifizierungsnachweis aberkennen und/oder den Eintrag in der Datenbank löschen, wenn die betreffende Person rechtswidrig oder entgegen dem Stand der Technik handelt.
Dauer:
86 Lehreinheiten
Kosten:
Die Lehrgebühr beträgt bei der Buchung des kompletten Seminars SQQ2 | Level 3
– 2.530,00 Euro zzgl. MwSt. zzgl. 150 Euro Prüfungsgebühr zzgl. MwSt. je Teilnehmer bei 7 Teilnehmern
– 1.790,00 Euro zzgl. MwSt. zzgl. 150 Euro Prüfungsgebühr zzgl. MwSt. je Teilnehmer ab 9 TeilnehmernDie Buchung einzelner Module ist natürlich auch möglich.