Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Unsere Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich; sie gelten für die Abwicklung von Beratungs-, Schulungs- oder ähnlichen Aufträgen, die von Apex für den Auftraggeber/Teil- nehmer durchgeführt werden.

Änderungen gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich vereinbart sind.

  1. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen ab- weichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Die von uns  eingesetzten  Dozenten  handeln  während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Apex. Der Auftraggeberverpflichtet sich, Zusatz-, Folge- und Neuaufträge ausschließlich über Apex abzuschließen und die von Apex eingesetzten Dozenten nichtunmittelbar zu be- auftragen.
  3. Mit der Anmeldung und der Annahme durch Apex kommt –unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen– ein Geschäftsvertrag zustande.
  4. Apex führt die Aufträge nach dem jeweils anerkannten Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung im Zeit- punkt der Leistung durch.
  5. Die jeweilige Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbe- dingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Teilnahmegebühr

    1. Die jeweilige Teilnahmegebühr ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch vier Wochen vor Durchführung desAuftrags.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Teilnehmers ist Apex berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, soweit Apex keine höhere Zinslast nachweist.

Rücktritt /Stornierungen

  1. Apex kann vom Vertrag zurücktreten,
    – wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist,
    – wenn die von Apex verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre von Apex liegt (z. B. Krankheit), ausfällt,
    – wenn Kursräume, die Apex von Dritten für die Kursdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Apex liegen, nicht mehr zur Verfügung stehen, aufgrund unvorhergesehener Änderungen und bei Störungen des Kursverlaufs oder Unterrichts.
    In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet; noch nichtbezahlte, aber geleistete Unterrichtseinheiten, werden abgerechnet.
  2. Der Auftraggeber/Teilnehmer kann vom Vertrag zurück treten, wenn die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgt (es gilt das Eingangsdatum bei Apex). Apex berechnet bei einer Stornierung bis zu 48 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 25%, bis 14 Tagen vorher 50% und bis 7 Tage vorher 75% der jeweiligen Gesamtkosten des Kurses. Bei einer Rücktrittserklärung vor 48 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 € fällig.
  3. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, eine Ersatzperson zur Teilnahme an seiner Stelle zu entsenden. In diesem Fall werden keine Stornokosten für den Kurs berechnet, allerdings bitten wir um Verständnis, das aufgrund des erhöhten Aufwands eine Bearbeitungspauschale von 80,00 € berechnet wird.

Änderungen

Unplanmäßige Änderungen und die Absage von Veranstaltungen (z.B. wegen Verhinderung des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl) behält sich Apex vor.

Wird ausnahmsweise eine Veranstaltung vollständig abgesagt, wird die bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung

Die Haftung von Apex für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in denen Apex Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gem. §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist für Personen- und Sachschaden auf 500.000,00€, für Vermögensschaden auf 125.000,00€ begrenzt.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Teilnehmers

  1. Bei Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für Inhouse-Seminare unterstützt der Auftraggeber/Teilnehmer die Apex im erforderlichen Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und technische Umgebung zur Verfügung.
  2. Die Mitwirkungsplichten des Auftraggebers/Teilnehmers
    stellen Hauptleistungspflichten dar.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung des jeweiligen, für den Unterricht zur Verfügung gestellten Veranstaltungsortes, zu beachten. Diese sind ausdrücklich Vertragsbestandteil. Mit den Räumen als auch sonstigen Gegenständen ist pfleglich umzugehen.

Urheber-& Datenschutz

  1. Von schriftlichen Unterlagen, die der Apex zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, darf die Apex Abschriften für ihre Akte anfertigen.
  2. Die Apex verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber/Teilnehmer und den Auftragsgegenstand beziehen.
  3. An den von der Apex erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc., behält sich die Apex die Urheberrechte ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.
  4. Die Apex ist berechtigt, Daten des Auftraggebers/Teilnehmers ausschließlich für eigenen Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des jeweiligen aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
  5. Fotografieren, filmen, Tonaufzeichnungen und jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung oder Speicherung in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Gegebenenfalls ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial darf auf keine Weise vervielfältigt werden.

Recht & Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag gilt deutsches Recht.
Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag der Gerichtsstand Würzburg als vereinbart.

Gerichtsstand ist Würzburg

Stand: Februar 2016